Express Pakete verschicken schnell und einfach

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich, Rechtsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge der weltweit.express - Martina Mohn-Fath nachfolgend „WWX“, und ihrer Kunden über Transportleistungen ("Sendungen") einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen.
(2) Der Kunde kann bei WWX zwischen folgenden Produkten wählen:
Paketversand Deutschland
Paketversand International
Express Versand (national und international)
Es gelten die jeweiligen Leistungsbeschreibungen auf der Website von WWX
(3) WWX bedient sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten eines Dienstleisters ihrer Wahl, im folgenden „Dienstleister“.
(4) Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind die auf der Website von WWX (www.weltweit.express) abrufbaren Zusatzdokumente "Verbotsgüter", "Zulässige Maße und Gewichte – Sperrgutdefinition", "Richtig und sicher verpacken", "Paketbeschädigung - Was ist zu tun" sowie "Sendungsverlust - Was ist zu tun".
(5) Soweit durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen, ausdrücklich genannte spezielle Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschlüsse
(1) Kunden von WWX müssen sich auf der Webseite von weltweit.express mit allen dort geforderten Daten wahrheitsgemäß registrieren. Die Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Auf § 9 Abs. 3 wird verwiesen.
(2) Der Vermittlungsvertrag kommt erst durch Übersendung einer Bestätigungsmail durch WWX auf der Grundlage dieser AGB zustande.
(3) WWX schließt keinen Vertrag über die Vermittlung der Beförderung von Verbotsgut. Was Verbotsgüter sind, ergibt sich aus dem auf der Website von WWX abrufbaren Zusatzdokument "Verbotsgüter".
(4) Erlangt WWX oder der Dienstleister erst nach Vertragsschluss Kenntnis davon, dass die Sendung Verbotsgut enthält, oder verweigert der Kunden auf Verlangen von WWX oder des Dienstleisters bei Verdacht auf Verbotsgut Angaben hierzu, ist WWX ohne weiteres zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Recht von WWX zur Anfechtung des Vertrags wird hiervon nicht berührt.
(5) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht, Inhalt usw.) oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB einschließlich des auf der Website von WWX abrufbaren Zusatzdokuments "Zulässige Maße und Gewichte – Sperrgutdefinition" oder der Leistungsbeschreibung auf der Website von WWX kann WWXoder der Dienstleister die Annahme der Sendung verweigern oder eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückgeben oder zur Abholung bereithalten oder diese ohne Benachrichtigung des Kunden auf eine andere als die gebuchte Weise befördern und ein entsprechendes Nachentgelt entsprechend § 4 Abs. 4 erheben. Entsprechendes gilt, wenn bei Verdacht auf Verbotsgut oder auf sonstige Vertragsverstöße der Kunden auf Verlangen von WWX oder des Dienstleisters Angaben dazu verweigert.
(6) WWX ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gem. Abs. 3 verpflichtet. WWX und der Dienstleister sind jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendung berechtigt. Der Kunde kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich eines etwaigen Vertragsschlusses, der Behandlung, des geschuldeten Entgelts, der Haftung usw. aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter die Abs. 3 fallende Beschaffenheit verweist oder wenn er in sonstiger Weise auf Verbotsgüter hinweist.

3 Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beachtung von an WWX gerichteten Weisungen, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren.
(2) Eine Kündigung durch den Kunden nach Übergang der Sendung in die Obhut des Dienstleisters ist ausgeschlossen. Erfolgt die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt, ohne dass die Kündigung von WWX oder dem Dienstleister zu vertreten ist, kann WWX gewerblichen Kunden eine angemessene Stornogebühr in Rechnung stellen. Privatkunden stellt WWX ausschließlich diejenigen Kosten (z.B. Stornogebühren der Zahlungsanbieter) in Rechnung, die bei WWX tatsächlich anfallen.
(3) Der Kunde hat die Sendungen ausreichend zu kennzeichnen, wobei die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes zulassen darf. Er hat sie so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch Dritten keine Schäden entstehen. Näheres ist dem auf der Website von WWX abrufbaren Zusatzdokument "Richtig und sicher verpacken" zu entnehmen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, beim Empfang der Sendung festgestellte Transportschäden WWX unverzüglich anzuzeigen. Das nähere hierzu ist in dem auf der Website von WWX abrufbaren Zusatzdokument "Paketbeschädigung - Was ist zu tun" geregelt.
(5) Bei internationalen Sendungen hat der Kunde die Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungslandes einzuhalten. Der Kunde hat die erforderlichen Begleitpapiere (Zollinhaltserklärung, Ausfuhrgenehmigungen, usw.) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und dem Paket beizufügen. WWX übernimmt keine Haftung für die Höhe von Einfuhrzöllen und –gebühren im Empfängerland. Das gleiche gilt für Ausfuhrzölle und –gebühren im Abgangsland.
(6) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB – unzulässigen Güterversand resultieren.

4 Entgelt, Erstattung
(1) Die Höhe des für die Leistungen von WWX vom Kunden zu entrichtenden Entgelts richtet sich nach der jeweils gültigen, auf der Website von WWX abrufbaren Preisliste.
(2) Zur Bezahlung nutzt der Kunde den Online-Bezahldienst PayPal oder Sofort.com welchen WWX auf seinen Internetseiten anbietet. Es stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung: Kreditkarte (Mastercard und Visa), PayPal sowie Lastschrift. Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von WWX eingereichte Lastschrift, z.B. durch unzureichendes Guthaben zurückgegeben, ist WWX berechtigt, neben den dadurch entstehenden Bankgebühren für jede zurückgegebene Lastschrift eine Mehraufwandsentschädigung von 10,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. zu erheben. WWX ist in diesem im Falle zur fristlosen Kündigung von sämtlichen mit dem Kunden bestehenden Verträgen berechtigt.
(3) Bereits geleistete Zahlungen für nicht benutzte oder fehlerhaft gedruckte Paketscheine werden nur nach Mitteilung von Auftrags- und Paketnummer mit vollständiger Empfängeranschrift mittels eMail oder Fax an WWX erstattet. Das Erstattungsverlangen muss spätestens an dem der Auftragserteilung folgenden Arbeitstag bei WWX angemeldet werden.
(4) Macht der Kunde über das Transportgut falsche Angaben (Maße, Gewicht, Beschaffenheit oder Inhalt) ist er verpflichtet, WWX tatsächlich entstehende Mehrkosten (entsprechend Nachweis) zuzüglich einer Mehraufwandsentschädigung von 15,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.

5 Leistungen von weltweit.express
(1) Nach Auftragserteilung benachrichtigt WWX den Kunden per eMail unter Mitteilung des Dienstleisters. Der Kunde und der Empfänger haben die Möglichkeit, mit der Auftrags- oder Paketnummer den Laufweg der Sendung auf den Internetseiten des Dienstleisters zu verfolgen. Das nähere hierzu ergibt sich aus dem auf der Website von WWX abrufbaren "Anleitung zur Sendungsverfolgung".
(2) Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet, soweit nicht die Leistungsbeschreibungen einzelner Produkte (z. B. beim Express Versand) etwas anderes besagen.
(3) Bei dem Produkt „Paketversand Deutschland" überlässt WWX dem Kunden über die Internetseiten von WWX online erstellte und gedruckte Frachtbriefe und tritt die Ansprüche aus dem mit dem Paketschein zusammenhängenden Transportvertrag an den Kunden ab, der die Abtretung annimmt. Darüber hinausgehende Leistungsansprüche gegen WWX bestehen nicht. Der Kunde ist nicht zur Weiterveräußerung der Paketscheine oder zur Abtretung von Rechten aus dem zusammenhängenden Transportvertrag berechtigt.
(4) Bei dem Produkt „Postpaket mit Abholung“ wird die Sendung durch den Dienstleister beim Kunden abgeholt. Ist der Kunde beim Abholversuch nicht anzutreffen, gilt dieser als ausgeführt. Hierfür sind ausschließlich die Daten des Dienstleisters maßgebend. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine zweite kostenfreie Abholung. Er hat jedoch die Möglichkeit, über WWX eine zweite kostenpflichtige Abholung zu buchen oder die Sendung mit dem vorliegenden Paketschein bei einer hierfür bestimmten Filiale/Agentur/Depot des Dienstleisters einzuliefern.
(5) Der Dienstleister nimmt die Ablieferung (Zustellung) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Aushändigung gegen Empfangsbestätigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine Person, die schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist (Empfangsbevollmächtigter/ Postempfangsbeauftragter) vor.
(6) Kann die Sendung nicht nach Absatz 5 abgeliefert werden, kann die Sendung einem Ersatzempfänger aushändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers und des Ehegatten des Empfängers sowie andere in den Räumen oder dem Gebäude des Empfängers anwesende Personen oder Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.
(7) Der Dienstleister kann zur Empfangsbestätigung elektronische Mittel einsetzen. Dem Kunden reicht diese Form der Empfangsbestätigung als Nachweis der Ablieferung aus.
(8) Der Dienstleister hält Sendungen, deren Ablieferung nach den Absätzen 5 und 6 nicht erfolgen konnte, für den Empfänger innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit dem Tag, der auf die versuchte Erstablieferung folgt, zur Abholung bereit. Dies gilt auch dann, wenn dem Dienstleister eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z. B. entlegenes Gehöft, keine Ablieferungsvorrichtung) oder besonderer Gefahren am Ablieferungsort nicht zumutbar ist.
(9) Der Dienstleister wird unzustellbare Sendungen zum Kunden zurückbefördern, sofern dies nicht ausgeschlossen ist. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person im Sinne der Absätze 5 und 6 angetroffen wird und die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist oder die Annahme durch den Empfänger, seinen Ehegatten oder Empfangsbevollmächtigten verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Als Annahmeverweigerung gilt auch die Weigerung zur Zahlung des Nachnahmebetrages und die Weigerung zur Abgabe der Empfangsbestätigung.
(10) Der Dienstleister befördert die ihm von ausländischen Unternehmen zurückgegebenen (z. B. unzustellbaren) internationalen Sendungen im Inland an den Kunden zurück und liefert sie unter der von diesem angegebenen (inländischen) Anschrift ab. Für die Ablieferung dieser Pakete (Rückgabe an den Kunden) gilt Absatz 8 entsprechend.
(11) Kann eine unzustellbare Sendung nicht entsprechend der in den Absätzen 9 und 10 geregelten Weise an den Kunden zurückgegeben werden, ist der Dienstleister zur Öffnung berechtigt. Ist der Kunde oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln und eine Ablieferung auf andere Weise nicht zumutbar, ist der Dienstleister nach Ablauf einer angemessen Frist zur Verwertung der Sendung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Unverwertbares Gut oder Verbotsgut im Sinne von § 2 Abs. 3 kann der Dienstleister vor Ablauf dieser Frist vernichten. Das Recht zur sofortigen Verwertung oder Vernichtung hat der Dienstleister auch, soweit Kunde und Empfänger auf den Erhalt der Sendung z. B. durch Annahme- bzw. Rücknahmeverweigerung verzichten. Stellt der Dienstleister WWX in diesen Fällen Lager- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung, ist WWX berechtigt, diese an den Kunden weiter zu berechnen. Erfolgt die Einlagerung und/oder Verwertung/Vernichtung der Güter bei WWX ist WWX berechtigt, diese Leistungen dem Kunden zusätzlich in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.

6 Haftung
(1) WWX haftet nicht für Verlust, Beschädigung und Lieferfrist-überschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen, sondern tritt lediglich die Haftungsansprüche gegen den Dienstleister an den Kunden ab, der die Abtretung annimmt. WWX wird den Kunden bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Dienstleister unterstützen.
(2) WWX haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen, höchsten jedoch bis in Höhe des Wertes der Sendung unter Berücksichtigung des nach den Vorgaben von WWX max. zulässigen Höchstgewichtes. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen). Beträgt der geltend gemachte Schaden nicht mehr als € 500,-, beruft sich WWX im Falle von Verlust oder Beschädigung nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen. Soweit die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung von WWX für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von diesem Termin auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt) begrenzt. WWX haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung von Verbotsgütern gemäß § 2 Abs. 3. Die gesetzlich geregelten Fälle der Schadensteilung und des Haftungsaufschlusses bleiben von dem Vorstehenden unberührt.
(3) Bei internationalen Sendungen sind Ansprüche nach Absatz 2 ausgeschlossen, wenn der Absender nicht innerhalb einer Frist von 5 Monaten, beginnend mit dem Tag der Einlieferung des Pakets, einen Nachforschungsauftrag bei WWX gestellt hat.
(4) Eine nationale Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann auch der Dienstleister eine Erstattung ihrer geleisteten Entschädigung verlangen.
(5) Eine internationale Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 60 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann auch der Dienstleister eine Erstattung ihrer geleisteten Entschädigung verlangen.
(6) Die Haftung der WWX für die leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt) begrenzt.
(7) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen greifen nicht, soweit WWX gegenüber dem Dienstleister weitergehende Ansprüche zustehen.
(8) Die Haftung des Kunden bleibt unberührt. Der Kunde haftet für den Schaden, der dem Dienstleister oder Dritten aus der Versendung ausgeschlossener Güter gemäß § 2 Abs. 3 oder der Verlet-zung seiner Pflichten nach § 3 entsteht. Der Kunde stellt WWX insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

7 Versicherung
(1) Wählt der Kunde den Service „Transportversicherung“ und zahlt er das entsprechende Zusatzentgelt, veranlasst WWX beim Dienstleister den Abschluss einer Transportversicherung zugunsten und auf Rechnung des Kunden. Diese Versicherung deckt das Interesse des Kunden an jeder bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten Versicherungssumme je Sendung auf Erstes Risiko.
(2) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:

  • Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne von § 2 Abs. 3 enthalten
  • Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt
  • Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls durch den Kunden verursacht worden sind.
    (3) Durch den Abschluss einer solchen Versicherung werden die Haftungbeschränkungen und –ausschlüsse nach § 6 nicht berührt.

    8 Verjährung
    Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren in einem Jahr, sofern sich nicht zwingenden gesetzlichen Regelungen etwas anderes ergibt. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen.


    TEAGB_V3.7_120820