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Akkus & Batterien verschicken

Lithium Akku / Batterien verschicken – Vorschriften

Lithium Akkus und Batterien sind typische Stromquellen für alle möglichen elektronischen Geräte. Sie gelten in der Logistik – und damit auch im Expressversand – aber als Gefahrgut und müssen daher besonders behandelt werden. Wir geben einen ersten Überblick zum Versand von Lithium-Akkus, der aber eine detaillierte Beschäftigung mit den Vorschriften nicht ersetzen kann.

Achtung: ein Versand von Akkus/Batterien ist derzeit leider über weltweit.express NICHT möglich.
Die folgenden Informationen gelten für einen Versand direkt über DHL Express und UPS.

Gefahrstoff-Vorschriften für Lithium-Batterien

Der Umgang mit Gefahrstoffen wird international von der UNO geregelt. Zu deren wichtigen Regelungen gehört u.a. die ICAO-TI, die den Umgang mit Gefahrgut im Luftverkehr regelt. Diese ICAO-TI wiederum wird unter der Bezeichnung IATA-DGR auch vom internationalen Dachverband der Fluggesellschaften (IATA – International Air Transport Association) übernommen und Versender wie z.B. DHL Express beziehen sich in Ihren Regelungen auf diese Vorgaben. So unterliegt letztendlich auch jeder Expressversand diesen internationalen Regelungen.

Lithium-Ionen-Akkus werden von der UNO als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft werden (in diese Klasse fallen auch Asbest oder Trockeneis). Das heißt für diese Akkus: beim Versand sind besondere Vorschriften zu beachten, was insbesondere die Kennzeichnung des Packstücks betrifft.

Die Kennzeichnung beim Versand von Lithium-Akkus

Beachten Sie, dass es hier zum Jahreswechsel 2016 / 2017 eine Änderung der Vorschriften gab. Wir zeigen hier die ab 01.01.2017 gültigen Kennzeichnungen. Das bis 2016 notwendige gesonderte Transportdokument für Lithium-Batterien entfällt seit 2017.

Kennzeichen UN 3481 - Symbol für Akkus und rot-gestreifter RandBei der Kennzeichnung des Versandstücks gibt es zwei verschiedene Arten. Die eine ist eine rot-gestreift umrandete, viereckige Kennzeichnung mit einer Mindestgröße von 120 x 110 mm. Auf ihr sind im Zentrum Symbole von Akkus zu finden und darunter die Angabe UN3481 oder UN3480. Dabei wird UN3481 verwendet, wenn die Lithium-Akkus fest zu einem Gerät gehören, sie also entweder fest verbaut sind oder gesondert verpackt (zum späteren Einbau beim Empfänger) beiliegen. Die UN3480 ist gültig für einzelne Lithium-Akkus ohne zugehörige Geräte (z.B. wenn Ersatz-Akkus verschickt oder einfach nur ein Pack Lithium-Batterien bestellt und verschickt wurde). Beachten Sie, dass Lithium-Metall-Batterien eigene Codes und Bestimmungen haben (UN3090 und UN3091).

Symbol: auf Spitze gestelltes Rechteck, oben senkrechte schwarze Streifen, unten Akku-Symbole und Ziffer 9Die andere Art der Kennzeichnung ist ein auf die Spitze gestelltes Viereck, das in der oben Hälfte senkrechte Streifen hat, in der unteren Hälfte wieder die Abbildung von Akkus und der Ziffer 9 (sie steht für die Gefahrgutklasse 9).
Welches Label für Sie von Bedeutung ist, hängt u.a. von der Kapazität (dem Energieinhalt) der jeweiligen Lithium-Akkus ab. Informieren Sie sich hier immer im Einzelfall vor dem Versand Ihrer Geräte.

Bringen Sie dann diese Label – bei Expressversand wie bei normalem Versand – außen gut sichtbar am Paket an.

Wann ist überhaupt eine Kennzeichnung notwendig?

Sie haben eine Sendung mit einem oder zwei Packstücken und es sind maximal 2 Lithium-Batterien (4 Zellen) fest in Geräten verbaut? Dann – und nur dann – ist eine besondere Kennzeichnung nicht notwendig.

Sobald Ihre Sendung aber nicht verbaute, sondern gesondert verpackte (oder einzelne unabhängige) Akkus enthält, diese eine Leistung von mehr als 20 Wattstunden Nennleistung haben oder mehr als zwei Packstücke vorliegen, so ist eine Kennzeichnung erforderlich (Achtung: bis 31.12.2016 waren auch drei Packstücke pro Sendung kennzeichnungsfrei – das gilt ab 2017 nicht mehr).

Unsere Empfehlung

Versenden Sie Lithium-Akkus oder -Batterien, sei es einzeln, mit Geräten oder fest verbaut in diese, müssen Sie sich unbedingt mit den entsprechenden Vorschriften im Detail auseinandersetzen. Hier kann dieser Artikel nur ein erster, grober Überblick sein. Folgende Regelungen sind insbesondere von Bedeutung:

  • Lithium-Ionen: UN3480 und Verpackungsvorschrift PI 965
  • Lithium-Ionen gemeinsam mit Geräten/Ausrüstung verpackt: UN3481 und Verpackungsvorschrift PI 966
  • Lithium-Ionen verbaut in Geräten/Ausrüstung: UN3481 und Verpackungsvorschrift PI 967
  • Lithium-Metall: UN3090 und Verpackungsvorschrift PI 968
  • Lithium-Metall gemeinsam mit Geräten/Ausrüstung verpackt: UN3091 und Verpackungsvorschrift PI 969
  • Lithium-Metall verbaut in Geräten/Ausrüstung: UN3091 und Verpackungsvorschrift PI 970

Beachten Sie diese Vorschriften, so können auch Lithium-Batterien und Geräte mit entsprechenden Akkus im Expressversand verschickt werden.