Versandvorgaben Versand- und Verpackungsvorgaben - Verbotsgüter Richtig und Sicher verpacken Paketbeschädigung beim Empfänger Paketbeschädigung beim Absender (Sendung kam zurück) Zulässige Maße und Gewichte – Definition „SPERRGUT“ Verbotsgüter / Gefahrgüter (von der Beförderung ausgeschlossen) Verbotsgüter Valorenklasse I und Valorenklasse II Richtig und Sicher verpacken: Verwenden Sie für Ihren Versand für den Paketversand zugelassene bzw. empfohlene Kartonagen. Mindestens: 2-3 wellig, Qualität BC 2.5 (7 mm). Stabile Kartonagen, Polsterungen, Innenverpackungen und Paketklebeband erhalten Sie derzeit beim Fachhändler. Kartonagen aus Heimwerkermärkten wie z.B. Umzugskartons sind für den internationalen Paketversand ungeeignet, auch wenn die zulässige Gewichtsangabe über dem max. Versandgewicht liegt.Wir empfehlen aktuell folgende Fachhändler: www.karton.eu | www.ratioform.de | www.rajapack.de Der gesamte Inhalt Ihres Paketes muss durch ein geeignetes Polster geschützt sein, so dass es innerhalb der Verpackung kein Spiel hat. Vermeiden Sie Hohlräume im Paket. Füllen Sie solche mit geeignetem Füllmaterial auf. Paketdeckel und Paketboden dürfen beim Stapeln nicht eingedrückt werden können. Stapelfhäigkeit. Packgüter dürfen nicht mit der Außenverpackung oder anderen Inhaltsteilen in Berührung kommen.Der Mindestabstand von der Kartoninnenwand zur verpackten Ware beträgt mindestens 50 mm. Zerbrechliche Inhaltsteile, wie Glas, Keramik, Skulpturen, Elektronik o.ä. erfordern eine besonders sorgfältige Verpackung. Sorgen Sie hier für MINDESTENS 100 mm Abstand zwischen Kartoninnenwand und Ware. (Dieser Abstand muss mit geeignetem Füllmaterial ausgepolstert werden). "Originalverpackungen“ sind nicht automatisch versandgeeignet. Es ist eine zusätzliche Polsterung zwischen der Originalverpackung und der Versandverpackung erforderlich oder sogar eine neue Umverpackung. Geeignete Füll- und Polstermaterialien sind z.B. Luftpolsterfolie (auch Bläschenfolie genannt), Rollenwellpappe oder maschinell zusammengeknautschtes Kraftpapier. Das Füllmaterial muss entsprechend der EmpfindlichkeitInhalts ausgesucht werden. Kleidung, Decken, Kissen und Zeitungspapier sind als Polstermaterial nicht geeignet und unzulässig. Legen Sie ein Begleitdokument mit Absender- und Empfängerangaben in das Paket. Bitte verwenden Sie für den Verschluss der Sendung ausschließlich stabiles mindestens 50 mm breites Paketklebeband. Umreifungsbänder sind zulässig solange diese während des gesamten Transports eng und fest an der Sendung anliegen. Andere Verschlussarten sind nicht zulässig. Pakete, eingewickelt in Folie, Packpapier, Stoff oder Klebeband, gelten als „nicht bandfähig“, werden mit einem Sperrgutzuschlag belegt und berechnet. Mehrere einzelne Pakete zu einem Packstück zusammenzubinden (Klebeband, Paketschnur, Umfreifungsbänder) ist unzulässig. Solche Pakete sind „nicht bandfähig“, werden mit einem Sperrgut-Zuschlag berechnet und sind von der Beförderung ausgeschlossen. Jede Sendung (Paket) muss so stabil verpackt sein dass es während des Transports zum Empfänger weder beschädigt werden kann noch andere Sendungen beschädigt. nach oben Paketbeschädigung beim Empfänger:Im nationalen und internationalen Versand – Was ist zu tun? (gültig für Gewerbe- und Privatkunden) Prüfen Sie jedes Paket bei Zustellung (vor Abgabe Ihrer Unterschrift) in Anwesenheit des Zustellers auf äußere Beschädigungen. Sollten Sie äußere Beschädigungen feststellen, so müssen diese vom Zusteller des Zustelldienstes in Ihrer Anwesenheit im Zustellprotokoll schriftlich dokumentiert werden. Eine Kopie dieses Protokolls muss Ihnen, vom Zusteller unterschrieben, ausgehändigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, verweigern Sie die Annahme der Sendung (Paket).Ihre Sendung wird in diesem Fall an den Absender zurückgesandt und Ihre Ansprüche wegen der Beschädigung sind dadurch gesichert.Vorstehend genanntes Prozedere ist auch dann einzuhalten wenn Sie Ihre Sendung bei einem Postamt der Landespost oder einer Abholstelle des Zustelldienstes persönlich abholen. Sollten Sie eine äußerlich beschädigte Sendung annehmen, ohne die Beschädigung wie unter Punkt 2 beschrieben zu dokumentieren, gehen Ihre Ansprüche wegen der Beschädigung verloren, soweit das Gesetz (Handelsgesetzbuch § 407 ff.) keine andere zwingende Bestimmung enthält. Informieren Sie uns noch am Tag der Zustellung und Schadenmeldung per E-Mail (info@weltweit.express) und senden uns das Schadenprotokoll sowie eine detaillierte Inhaltsbeschreibung mit Wertnachweis (Rechnungskopie, Quittungen, Kassenbelege, Fotos). nach oben Paketbeschädigung beim Absender:Sendung kam zurück zum Absender – Was ist zu tun? Prüfen Sie jedes Paket bei Zustellung (vor Abgabe Ihrer Unterschrift) in Anwesenheit des Zustellers auf äußere Beschädigungen. Sollten Sie äußere Beschädigungen feststellen, so müssen diese vom Zusteller des Zustelldienstes in Ihrer Anwesenheit im Zustellprotokoll schriftlich dokumentiert werden. Eine Kopie des Protokolls muss Ihnen, vom Zusteller unterschrieben, ausgehändigt werden. Sollte dies nicht möglich sein, nehmen Sie die Sendung „unter Vorbehalt“ mit dem schriftlichen Vermerk „beschädigt“ entgegen und setzen sich umgehend noch am selben Tag mit weltweit.express per E-Mail (info@weltweit.express), telefonisch unter 06222 9717966 in Verbindung. Wir bestimmen die weitere Vorgehensweise. nach obenZulässige Maße und Gewichte – Definition „SPERRGUT“: National:DHL ExpressMindestmaß: L 30 cm, B 30 cm, H 5 cmMaximalmaße: L 120 x 80 x 80 cmÜbermaßzuschlag für jedes Paket (Palette) das eine Länge von 120 cm überschreitetGurtmaßberechnung: 1 x längste Seite + 2 x Höhe + 2 x Breite Format: quaderförmig mit gleicher Kanten- und SeitenlängeUPS Derzeit sind keine nationalen Services möglich. International: DHL ExpressMindestmaß: Länge 30 cm, Breite 30 cm, Höhe 5 cmMaximalmaße: Länge 120 cm x Breite 80 x Höhe 80 cmÜbermaßzuschlag für jedes Paket (Palette) das eine Länge von 120 cm überschreitetGurtmaßberechnung: 1 x längste Seite + 2 x Höhe + 2 x Breite Format: quaderförmig mit gleicher Kanten- und SeitenlängeUPSMindestmaß: Länge 30 cm, Breite 30 cm, Höhe 5 cmMaximalmaße L 100 cm x Breite 76 cm x Höhe 76 cm unter Einhaltung des Gurtmaßes von 300 cmÜbermaßzuschlag für jedes Paket das eine Länge von 100 cm überschreitet sowiedas Gurtmaß von 300 cmGurtmaßberechnung: 1 x längste Seite + 2 x Höhe + 2 x Breite Format: quaderförmig mit gleicher Kanten- und Seitenlänge Definition „SPERRGUT - NICHT BANDFÄHIGES GUT“ – BeispieleAls Sperrgut gelten Pakete, die aufgrund der Überschreitung der maximalen Abmessungen sowie des Gurtmaßes bzw. ihrer äußeren Beschaffenheit: Verpackungsform (z. B. Teppichrollen, Holzkisten, Kanister, Metallkisten, Fässer, Pakete mit überstehenden Teilen, trapezförmige Pakete, Koffer, Tüten und Taschen), Verpackungsmaterial (z. B. Kartons mit Folie umwickelt, in Klebeband eingewickelt, mit Umreifung oder Paketband) Verpackungsbesonderheiten (wie z.B. Rollen für Drucke und Poster ohne Beförderungshilfe) eine besondere betriebliche Behandlung (z.B. manuelle Bearbeitung, keine Stapelfähigkeit) erfordern. weltweit.express schließt über SPERRGUT keine Beförderungsverträge. Erlangt weltweit.express nach Übergabe der Sendung an den Frachtführer darüber Kenntnis, dass SPERRGUT befördert wurde, ist weltweit.express berechtigt zusätzlich zum entstandenen Mehraufwand eine Aufwandspauschale von 20,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer je Packstück zu erheben. nach obenVerbotsgüter / Gefahrgüter (von der Beförderung ausgeschlossen):Verbotsgüter / Gefahrgüter sind: Sendungen deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung, besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; dazu gehören auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie). Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten. Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt. Als Gefahrgut gelten grundsätzlich Inhalte von Sendungen, die explosive (wie z.B. Druckbehälter, Feuerzeuge, Deospray etc.) gasförmige (wie z.B. Deospray) entzündbare (wie z.B. Streichhölzer, Parfüm, Rasierwasser, Alkohol, Feucht- und Erfrischungstücher, Feuerzeuggas und -benzin, Batterien, Akkus einzeln oder fest verbaut in Geräten wie Smartphones, Mobiltetelefonen, Notebooks, iPads, Akku-Schraubern, Zelluloid, Nagellack, Nagellack-Entferner etc.) ansteckungsgefährliche giftige ätzende umweltgefährdende radioaktive oder andere gefährliche Eigenschaften oder Aggregatzustände im Sinne des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR; Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route) haben.Der Kunde erklärt ausdrücklich durch den Vertragsabschluss, dass es keine Gefahrgüter - auch nicht in „limited“ oder „excepted quantities“ - gemäß ADR, IATA, RID an SHIPAROUND übergibt.ACHTUNGProdukte können Warnhinweise für Verbraucher tragen. Wenn sie darüber hinaus als gefährliche Güter eingestuft sind, ist der Versand ins Ausland leider untersagt und damit nicht möglich.weltweit.express und ihre Frachtführer beachten die geltenden Vorschriften, um eine sichere und reibungslose Beförderung zu gewährleisten. Daher müssen wir bestimmte Produkte vom internationalen Transport, unabhängig ob Luftrfracht oder Straßentransport, ausschließen. Einige Beispiele dazu finden Sie hier: AIRBAG Airbag-Gasgeneratoren und -Module oder Gurtstraffer, einzeln oder eingebaut Alkoholische Getränke mit mehr als 24 Vol. %, aber weniger als 70 Vol. % in Gefäßen mit einem Volumen größer 5 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol. % Batterien wie auslaufende/nicht auslaufende Blei-/Alkali-Batterien (üblich in Autos, elektrischen Rollstühlen) außerdem alle beschädigten Batterien Brennbare Flüssigkeiten wie alkoholische Getränke (s. o.), Aceton, Benzol, Butan, Petroleum, lösemittelhaltigeFarben, Verdünner und Entferner Lacke, Glasuren und bestimmte Klebstoffe Brennbare Stoffe darunter Magnesium, Phosphor, Kalium, Natrium, Natriumhydrid, Zinkpulver Elektronische Geräte, die Lithium-Batterien enthalten (wie Mobiltelefone oder Digitalkameras) Entflammbare Kosmetikartikel wie Nagellack, Parfüm, Eau de Toilette und Aftershave Gas- und Benzinfeuerzeuge sowie Feuerzeug-Nachfüllpatronen mit entzündbarem Gas Gase (brennbare, nichtbrennbare, verdichtete und giftige Gase) einschließlich Butan, Ethan, Methan, Propan, Feuerlöscher, Taucher- Pressluftflaschen Gifte – giftige Stoffe wie z. B. Arsen, Beryllium, Zyanid, Fluor oder Rattengift, die bei Einatmung, Einnahme oder Hautkontakt gesundheitliche Schäden oder sogar den Tod verursachen können Infektiöse und/oder biologische Substanzen (UN2814, UN2900, UN3373), die Erreger oder andere Stoffe enthalten, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten verursachen können, wie Bakterien, Viren, Parasiten, Prionen Kohlendioxid in fester Form (Trockeneis) Ätzende Stoffe wie Säure, Beize, Färbemittel, Rostentferner, Natronlauge, Quecksilber und Gallium Lithium-Batterien und -Zellen – allein und in oder zusammen mit elektronischen Geräten (wie Mobiltelefone oder Digitalkameras) außerdem alle beschädigten Batterien Munition außer Luftgewehrkugeln Oxidationsmittel oder Peroxide, z. B. Bleich- und Desinfektionsmittel, Haarfärbemittel und andere Färbemittel, die Peroxide enthalten Pestizide giftige Herbizide und Insektizide Spraydosen, die komprimierte Gase enthalten wie z. B. Haarspray und Deodorant Sprengstoffe wie Sprengkapseln, Airbag-Bestandteile, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen oder Leuchtgeschosse Streichhölzer Umweltgefährliche Abfälle wie z. B. Maschinenöl oder gebrauchte Batterien nach obenVERBOTSGÜTER (von der Beförderung ausgeschlossen sind Güter der Valorenklasse I und Valorenklasse II):VALORENKLASSE I Wertpapiere, d.h. bank- und geldwerte Papiere, für die ein Identitätsnachweis, z. B . durch Angabe der Gattungen und Seriennummern, zu führen ist und für die im Schadensfall eine Sperrung oder ein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführtwerden kann, zum Beispiel: Aktien, Anleihen, Bezugsrechte, Effekten Flugtickets Frachtbriefe Globalurkunden Grundschuldbriefe Hypothekenbriefe Investmentzertifikate Konossemente Kreditbriefe Kuxe Lebensversicherungspolicen Obligationen Pfandbriefe Schatzanweisungen, Schatzwechsel Schecks (außer Blankoreiseschecks und Schecks, deren Einlösung garantiert ist) Schuldverschreibungen Sparbücher Wechsel Zwischenscheine Edelmetall- Halbzeuge Vorgefertigte Rohmaterialien, die sich in Form, Abmessungen, Material- und Oberflächenqualität und / oder Toleranzklasse – und dadurch auch hinsichtlich ihres Wertes deutlich von reinen Edelmetallen unterscheiden Z. B. ungebrauchte unfertige Vorprodukte zur Weiterverarbeitung, wie z. B. Draht, Bleche, Bänder, Röhren, Stangen, Legierungen Alle sonstigen höherwertigen Gegenstände Z. B. Computer, Mobiltelefone, Rabattkarten, Elektronik, Foto, Kleidung etc VALORENKLASSE IIWertpapiere, d. h. bank -und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots-und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann und die leicht auf Dritte übertragbar sind, zum Beispiel: Gültige Briefmarken (inländische und ausländische) Dividendengutscheine (auch entwertete) Gewinnanteilscheine Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar) Gutscheine, Kupons (auch entwertete) Schecks, deren Einlösung garantiert ist und Blankoreiseschecks Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete) Weitere Wertgegenstände Bargeld, d. h. gültiges Papier und Münzgeld (inländisch und ausländisch), Sorten Scheckkarten Kreditkarten Andere Zahlungsmittel Gültige Telefonkarten (inländische und ausländische) Pay-TV-Karten Namensungebundene Tankkarten Edelmetalle (neu oder gebraucht oder defekt), z. B. Gold, Silber, Platin, z. B. als Barren, Goldnuggets, Gold und Silbermünzen oder Draht aus Edelmetall Schmuck (z. B. aus Perlen, Korallen, Bernstein) Verarbeitetes Zahngold Uhren Edelsteine Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (z. B. Sammelobjekte, die einen Sammlerwert besitzen, wie z. B. Briefmarken, Münzen, Figuren etc.) nach oben